Werkzeug
Konsultativer Einzelentscheid
Purpose
Rasch entscheiden, vielfältige Perspektiven integrieren
Der konsultative Einzelentscheid ist eine effiziente Form der Entscheidungsfindung in partizipativ organisierten Unternehmen. Eine Person entscheidet alleine und verbindlich für alle bzw. andere. Sie muss vorher relevante Stakeholder konsultieren, um deren Einwände, Fragen, Ideen und Ratschläge zu hören. Vorteile: Es ist meist die Person mit dem höchsten Interesse an der Entscheidung damit beauftragt. Die Betroffenen werden dazu gehört, das erhöht die Akzeptanz der Entscheidung. Die Perspektivvielfalt führt zu besseren Lösungen. Entscheidungsverantwortung wechselt durch die Organisation, je nachdem, wer beauftragt wird.
Guter Zeitpunkt
Wenn offen ist, wer eine Entscheidung für das Team treffen kann, und die Entscheidung irreversibel oder mit weitreichenden Folgen verbunden ist.
Dauer
Der Zeitraum, bis die Entscheidung gefällt ist, wird individuell festgelegt, je nach Größe und Herausforderung des Themas.
Vorbereitung
Keine Vorbereitung nötig.
Staff
Betroffene und Entscheiderin gehören zum relevanten Kreis für die Entscheidung. Die Anzahl ist unbegrenzt, allerdings kann die Entscheiderin natürlich nicht unendlich viele Betroffene konsultieren, bzw. sie hilft sich dann mit einem Onlinetool.
Anleitung
Beim Konsultativen Einzelentscheid wird in fünf Schritten vorgegangen
1. Schritt
Entscheidungsbedarf formulieren
Wenn ein Mitglied der Organisation einen Entscheidungsbedarf erkennt, formuliert es dazu, wer von der Entscheidung möglicherweise betroffen ist (Rollen, Personen, Kreis), was entschieden werden sollte, welche Rolle/Person die Entscheidung treffen sollte (oder eine Liste möglicher Rollen/Personen; Entscheiderin kann sein, wer das größte Wissen zu dem Thema hat, wer am meisten für die Entscheidung brennt oder wem ein Interessensausgleich am ehesten zugetraut wird) und eventuell auch, welche Rollen/ Personen vor der Entscheidung konsultiert werden sollten. Je nach Tragweite oder Schwierigkeit der Entscheidung können auch Externe konsultiert werden (z. B. Expertinnen, Kundinnen).
2. Schritt
Entscheider auswählen und beauftragen
Wenn es eine Liste möglicher Entscheiderinnen gibt, wird eine dieser Rollen/Personen gewählt, je nach Entscheidungsverfahren per Konsent, per Mehrheit oder von den Kandidatinnen selbst. Gibt es nur eine mögliche Kandidatin, wird sie direkt beauftragt. Das kann implizit oder explizit geschehen. Implizit bedeutet, dass der Kandidatinnenvorschlag allen von der Entscheidung Betroffenen mitgeteilt wird. Wenn sich innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit niemand mit Einwänden meldet, ist die Entscheiderin mit der Entscheidung beauftragt. Explizit bedeutet, dass die Entscheiderin per Wahl (Konsent oder Konsens) beauftragt wird. Voraussetzung für die Entscheiderin: Sie sollte sich als ausreichend vertrauenswürdig empfinden, mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sowie kompetent und kreativ für die Entscheidung sein. Sie sollte die Entscheidung so weit wie möglich selbst umsetzen und bereit sein, Verantwortung für die unmittelbaren und späteren Ergebnisse und Konsequenzen der Entscheidung zu übernehmen.
3. Schritt
Entscheidungsprozess
Einarbeiten ins Thema, Konsultation, Ausarbeiten und Vergleichen von Lösungen, Auswahl einer Lösung. Die Entscheiderin konsultiert nach eigenem Ermessen die vorgeschlagenen Rollen/Personen und alle weiteren, die ihr hilfreich erscheinen. Sie macht sich ein 12.2 Werkzeuge für die erste Disziplin: dominanter Purpose 259 Bild von deren Bedürfnissen, Meinungen, Interessen, Wissen und Ideen zum Thema der Entscheidung und zu möglichen Lösungen. Wenn der Kreis der Betroffenen sehr groß ist oder die Organisation an mehreren Standorten arbeitet, hilft ein Onlinetool wie Loomio (www.loomio.org). Hier kann eine Diskussion zum Thema gestartet werden, um Input zu sammeln. Dann postet die Entscheiderin einen Vorschlag und jede Betroffene kann online darauf reagieren. Auf Basis der Information aus den Gesprächen oder aus der Onlinediskussion trifft die Entscheiderin ihre Entscheidung. Dabei geht es nicht darum, alle Meinungen zu integrieren oder alle Bedürfnisse zu erfüllen, sondern was – angereichert mit diesem Wissen – aus ihrer Sicht dem Purpose der Organisation oder den Rollen, um die es dabei geht, am besten dient.
4. Schritt
Bekanntgeben der Entscheidung
Die Entscheiderin stellt ihre Entscheidung vor (online oder bei einem Meeting) und macht auch den Entscheidungsprozess transparent – welche Optionen waren im Spiel, wer wurde konsultiert, warum hat sie so entschieden. Damit ist die Entscheidung gültig. Sie kann nur durch eine neue (konsultative oder plenare) Entscheidung ersetzt werden. Der Entscheiderin steht es auch frei, bewusst nicht zu entscheiden und den Status quo zu belassen. Außerdem hat sie notfalls die Möglichkeit, sich ihre Entscheidung vom Plenum bestätigen zu lassen. Spielregel des konsultativen Einzelentscheides: Alle Beteiligten tragen die Entscheidung mit. Es muss klar sein, dass nicht jede konsultiert und nicht alle Wünsche integriert werden können. Eine Entscheidung ist zu »verzeihen«, sie soll gemeinsames Lernen ermöglichen.
5. Schritt
Gemeinsames Lernen
Anschließend lohnt es sich, im Kreis kurz zu reflektieren was aus dem Entscheidungsprozess für das nächste Mal gelernt werden kann.
Herkunft der Methode
Das Konzept stammt von dem deutschen Unternehmensberater Niels Pfläging. In seinem Buch »Führen mit flexiblen Zielen« beschreibt er Entscheidungsverfahren bei Toyota, W.L. Gore oder dm-drogerie markt, deren Essenz er im Konsultativen Einzelentscheid zusammenfasst (Pfläging 2011).